VERMIETUNG

Mitgliedschaft

Mitglieder der ABAU

Die ABAU ist eine Wohnbaugenossenschaft. Das heisst, dass Wohnungen nur an Genossenschafterinnen und Genossenschafter vermietet werden, die dafür Anteilscheine erwerben müssen. Die Aufnahme neuer Genossen-schaftsmitglieder erfolgt durch einen Vorstandsbeschluss. Die Mitglieder sind Miteigentümerinnen und Miteigen-tümer und haben im Rahmen der GV ein Mitbestimmungsrecht.

Anteilscheine

Das Anteilscheinkapital beträgt je nach Wohnungsgrösse zwischen 3‘000 und 6‘000 Franken. Die Anteilscheine werden nicht verzinst, werden aber bei Austritt vollumfänglich zurückbezahlt. Die Anteilscheine können auch mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (BVG) erworben werden. Die Details sind im Reglement BVG geregelt.

BVG Reglement

Rechte und Pflichten der GenossenschafterInnen

Nebst einem günstigen Mietzins haben die Mitglieder ein Stimmrecht an der Generalversammlung und bestimmen über die weitere Entwicklung der Genossenschaft. Sie können zudem im Vorstand oder in ihrer Siedlung Aufgaben übernehmen. Zwischenmenschliche und soziale Aspekte haben einen hohen Stellenwert. So ist es beispielsweise selbstverständlich, dass die Treppenhausreinigung durch die GenossenschafterInnen gewährleistet wird. Siedlungsfeste sind ein Bestandteil unserer Genossenschaft und werden durch den Vorstand unterstützt.

Was ist eine Wohnbaugenossenschaft

Eine Wohnbaugenossenschaft muss wie eine Aktiengesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Die Tätigkeit einer Wohnbaugenossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Ziel ist, preisgünstigen Wohnraum von guter Qualität zur Verfügung zu stellen und zu verwalten. Die Mieten werden so kalkuliert, dass die anfallenden Kosten wie Kapitalzinsen, Unterhalt und Gebühren sowie Versicherungen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen gedeckt sind. Auch werden Reserven für Erneuerungen und Modernisierungen geschaffen.